Gebäude sind Immobilien, Grundstücke dagegen nicht
Anzeigen zu Häuser- oder Wohnungsverkauf sprechen ihre eigene Sprache, es gibt immer mehr dieser Immobilien. Grundstücke werden dagegen mancherorts nicht in diesem Ausmaß angeboten.
Oft werden Grundstücke als Immobilien bezeichnet, doch das sind sie eigentlich nicht. Sie sind der Teil, auf dem eine Immobilie, also ein Gebäude, erbaut ist. Die Immobilie selbst gehört normalerweise immer dem Besitzer des Bodens, auf dem sie steht. Die Bezeichnung Immobilien-Grundstücke ist darum eigentlich nicht richtig.
Was ist nun ein Grundstück? Wie es der Name schon sagt, handelt es sich dabei um ein Stück Grund oder auch Boden genannt. Damit wird ein Stück Erdoberfläche bezeichnet, das ausgemessen und als Eigentum an eine Person verkauft wird oder bereits als Erbe weiter geht. Es gibt große Grundstücke, die man als Besitzer teilen und einzeln verkaufen kann, es gibt aber auch ganz kleine Grundstücke, die, wenn sie beieinanderliegen, zu einem Grundstück verbunden werden können. Doch immer muss diese Änderung bei dem Amt, das darüber Buch führt, gemeldet werden. Dieses Grundbuchamt trägt jeden Besitzerwechsel und alle Verschiebungen ein, damit immer Gewissheit besteht, wer der Eigentümer von dem jeweiligen Stück Erde ist. Sind diese Grundstücke bebaut, wird meist nur das Gebäude erwähnt und als Zusatz noch festgestellt, dass ein Grundstück dazugehört. Nur unbebaute Grundstücke werden auch als solche bezeichnet. Zum Beispiel gibt es Baugrundstücke, Freizeitgrundstücke, Wald- oder Wassergrundstücke, Wochenendgrundstücke. Alle werden sie ganz speziell als Grundstücke benannt. Selbst Wiesen, Äcker und Felder, die auch als Flurstücke bezeichnet werden, sind Flächen auf dieser Erde, die durch Abmessung begrenzt und einem Besitzer zugeordnet sind.
Größtenteils findet man aber immer wieder Grundstücke bei Anzeigen zu Immobilien. Grundstücke sollten jedoch eigentlich eine eigene Rubrik haben. Da Immobilienmakler sich auch mit Grundstücken befassen, ist eine solche Verschiebung schnell geschehen. Bedenkt man dabei auch noch, dass das Wort Immobilie ja eigentlich einen festen, unbeweglichen Gegenstand bezeichnet, könnte man Grundstücke mit einbeziehen. In der neueren Zeit werden Grundstücke auch Liegenschaften genannt, wodurch wiederum eine schöne Differenzierung in zwei unterschiedliche Begriffe stattfindet. Es heißt dann Immobilien und Liegenschaften.
04.05.2010