Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Steuererklärung
Als Unternehmer kann man Anschaffungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind dabei etwas einfacher einzubringen, da sie nicht bilanziert werden müssen.
Jeder, der in Deutschland ein Einkommen bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben. Diejenigen, die mit ihrem eigenen Unternehmen Geld verdienen, können Anschaffungen, die sie für ihren Beruf getätigt haben, geltend machen. Das heißt, die hierfür bereits gezahlte Mehrwertsteuer kann von den zu zahlenden Einkommensteuern abgezogen werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter unterliegen dabei gesonderten und vereinfachten Regelungen. Eine Anschaffung, die den Wert von vierhundertzehn Euro nicht übersteigt, kann ohne weitere Bilanzierung in der nächsten Steuererklärung angegeben werden. Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre verrechnet werden, da die Anschaffung nicht allein das erste Jahr betrifft.
Kauft man zum Beispiel eine neue Büroeinrichtung, nutzt man diese über mehrere Jahre. Im Steuerrecht wurde eine Einschätzung des Nutzungszeitraums für Möbel festgehalten, die bei der Bilanzierung der Betriebskosten eingehalten werden muss. Liegt zum Beispiel die Einschätzung für den Nutzungszeitraum bei fünf Jahren, darf in den folgenden fünf Jahren jeweils ein Fünftel des Wertes von der Steuer abgesetzt werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde diese Verteilung über den Nutzungszeitraum abgeschafft, da der Aufwand sowohl für die Unternehmen, als auch für das Finanzamt zu groß war. Damit die Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter jedoch genehmigt wird, müssen die Anschaffungen selbstständig nutzbar sein.
Dies soll heißen, dass sie nicht als Erweiterung der schon bestehenden Firmenarbeitsmaterialien dient, sondern genutzt werden kann, ohne technisch auf die anderen Wirtschaftsgüter abgestimmt sein zu müssen. Bücher oder Computer würden darunter fallen, nicht aber Drucker oder Verkabelung. Im Einzelfall kann dennoch ein Antrag gestellt werden, damit eine entsprechende Abschreibung möglich wird. Wie genau die Kriterien für eine Anerkennung lauten, findet man in einer Tabelle, die die „Anschaffung für Abnutzung“ dokumentiert. In dieser Tabelle findet sich alles, was vom deutschen Steuerrecht als Abnutzungsgegenstand anerkannt wird. Bei Grenzfällen lohnt sich ein Antrag stets, denn die Liste wird ständig erweitert.
22.06.2010