Auflösungsvertrag: Das Arbeitsverhältnis beenden
Auflösungsverträge werden vor allem dann eingesetzt, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Gesetzliche Kündigungsfristen müssen in diesem Fall nicht eingehalten werden.
Der Auflösungsvertrag, auch Aufhebungsvertrag genannt, dient dazu, einen Arbeitsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen. Fristen sind in diesem Fall nicht einzuhalten. In einem Aufhebungsvertrag werden alle Vereinbarungen der Vertragsparteien festgehalten. Dazu gehören die Adressen beider Seiten, das Datum, der festgesetzte Aufhebungszeitpunkt und die originale Unterschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Häufig wird dem Arbeitnehmer als Ausgleich auch eine Abfindung gezahlt. Die Höhe der Abfindung wird ebenfalls im Aufhebungsvertrag festgehalten. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst dann, wenn der Arbeitnehmer keinen Widerspruch gegen den Vertrag bei Gericht einlegt. Dazu hat er dann das Recht, wenn er beispielsweise durch die Androhung einer Kündigung dazu gedrängt wurde, den Vertrag zu unterzeichnen.
Hat der Arbeitgeber um die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gebeten, ist er verpflichtet, im Vertrag auf die möglichen Folgen hinzuweisen. Für den Arbeitnehmer kann sich ein Aufhebungsvertrag negativ auf die betrieblichen Rentenzahlungen und den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Durch seine Unterschrift erklärt sich der Arbeitnehmer mit der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einverstanden. Das wird vom Amt wie eine Kündigung gewertet und kann zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass ein wichtiger Grund für die Auflösung besteht. Beinhaltet der Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes brutto pro Arbeitsjahr, so gehen die Ämter meist automatisch von einem wichtigen Grund aus. Eine Sperrfrist erfolgt nicht.
14.03.2011