Lkw-Auflastung zur Absenkung der Kfz-Steuerlast

Eine günstige Option hinsichtlich der Absenkung der Kfz-Steuerlast war bis Mai 2005 für viele Fahrer von Kleintransportern die Lkw-Auflastung auf 2,8 Tonnen. Es erfolgte dabei eine Bestätigung über ein TÜV-Gutachten.

Dass das Fahrzeug ein Gewicht von 2.800 Kilogramm aushalte, wurde bei der Lkw-Auflastung bis Mai 2005 über ein TÜV-Gutachten dem jeweiligen Besitzer eines Kleintransporters oder Geländewagens bescheinigt, um somit die günstige Möglichkeit der Kfz-Steuersenkung ins Leben zu rufen. Dadurch war die Besteuerung meistens deutlich günstiger als vorher, da ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen alle Fahrzeuge nicht mehr nach Emissions-Klasse/Hubraum besteuert wurden, sondern nach Gewicht. Und bei 2,8 Tonnen führte dies zu einer Steuer von 173 € pro Jahr. Am 1.5.2005 wurde im Zuge der Sparpolitik der Bundesregierung diese Regelung gestrichen. Seit dem 1.5.2005 werden Pkw, die einer Lkw-Auflastung unterzogen worden sind, steuerrechtlich wie ein normaler Pkw behandelt. Somit müssen also auch die entsprechenden höheren Pkw-Steuern gezahlt werden. Auch wenn dies nicht überall Anwendung findet, zeigt die Erfahrung, dass doch viele Finanzämter mittlerweile so verfahren.

Somit ist es also nicht mehr möglich, über die Lkw-Auflastung Geld zu sparen, da auch die letzte Option (Umrüstung zum Wohnmobil) seit Dezember 2006 nicht mehr steuersenkend ins Gewicht fällt. Auch bei einer Umrüstung zum Wohnmobil kam es vor Dezember 2006 zu einer Besteuerung nach Gewichtsgrundlage. Eingestuft werden Wohnmobile nun nach einer Mischung aus Emissions- und Gewichtsbesteuerung. Im Gegenteil wäre eine Auflastung des Wohnmobils sogar von Nachteil, da man mehr Steuern zahlen müsste, weil das Fahrzeug ein höheres zulässiges Gesamtgewicht bekommt.

Diese Besteuerung unterliegt genausten Ausführungsbestimmungen, die in Emissionsklassen eingeteilt sind. Dies hat zur Folge, dass sich für Wohnwagenbesitzer eine Umrüstung von Euro 1 auf Euro 2 Katalysator als sehr lohnenswert gezeigt hat. Dahin gehend kann man bei einer solchen Umrüstung zum Wohnmobil hinsichtlich der Katalysatoren einiges an Steuern sparen. So ist für viele Fahrzeuge die mögliche Verbesserung der Schadstoffklasse über den Aufrüstkatalysator eine kostengünstige Alternative. Man kann aber auch einen Kaltlaufregler einbauen, um so weniger Steuern zu zahlen.

02.04.2010
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